Ohne eine gewisse Ordnung ist das Zusammenleben mehrerer Menschen unter einem Dach nicht möglich. Alle werden sich nur dann wohlfühlen, wenn alle Menschen im Objekt aufeinander Rücksicht nehmen. Die Mietverhältnisse in unseren Appartements sind freiwillige Verträge, die vorwiegend auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaut sind. Diese sollen ein gutes Nutzungsverhältnis im Hause ermöglichen. Vermieter und Mieter sind verpflichtet, im Sinne einer angenehmen Hausgemeinschaft zu leben und die Grundsätze von Treu und Glauben zu beachten. Das setzt voraus, dass alle Mieter gegenseitig Rücksicht nehmen. Dazu zählt auch die sachgemäße Behandlung der Zimmer durch Besucher der Wohnung. 

§ 1 Der respektvolle Umgang mit den Dienstleisterinnen

  1. Ein höflicher und respektvoller Umgang mit dem Dienstleisterinnen ist unabdingbar.
  2. Kundinnen und Kunden von Prostituierten sowie Prostituierte selbst, haben nach § 32 ProstSchG, beim Geschlechtsverkehr (egal ob vaginal, anal oder oral) Kondome zu verwenden.
  3. Grundsätzlich erhalten Betrunkene oder unter Drogeneinfluss stehende Personen keinen Einlass.
  4. Absolut tabu ist Sex ohne Kondom. Es wird niemals Gummi oder nicht Gummi zu diskutiert.
  5. Das Thema Hygiene ist eigentlich selbstverständlich. Dusch- und Waschmöglichkeiten sind vorhanden und sollen genutzt werden.
  6. Vorab wird mit den Damen über Wünsche & Vorlieben gesprochen. Die Service- und Preisgestaltungen obliegen der Eigenverantwortung der selbständig und auf eigene Rechnung tätigen Damen und sind persönlich zu erfragen.

§ 2 Vermeidung von Ruhestörungen

  1. Der Nutzer verpflichtet sich zu größter Rücksichtnahme auf die übrigen Mitbewohner sowie Nachbarn und zur Unterlassung von Störungen und Belästigungen in den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten.
  2. Starkes Türenzuschlagen, übermäßiges Treppenlaufen, Musizieren, Rundfunk- und Fernsehempfang, Abspielen von Musikgeräten über Zimmerlautstärke sind unerwünscht.
  3. In der Mittagszeit von 13.00 bis 15.00 Uhr und nach 22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sollte besondere Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Hausbewohner genommen werden.
  4. Das Parken und das Be- und Entladen ist nur an den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.
  5. Das Abstellen von Fahrrädern ist grundsätzlich nur auf den dafür vorgesehenen Flächen und im Fahrradkeller gestattet.
  6. Haustiere, insbesondere Hunde, dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.

§ 3 Sicherheitsmaßnahmen

  1. Die Haustür darf nicht offenstehen; ab 22.00 bis 6.00 Uhr ist die Haustür abzuschließen.
  2. Offenes Feuer (Kerzen, Teelichter, Räucherstäbchen etc.) ist im gesamten Mietobjekt untersagt.
  3. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten. Davon ausgenommen ist das Abstellen von Kinderwagen, Gehhilfen und Rollstühlen, soweit dadurch keine Fluchtwege versperrt und andere Mitbewohner unzumutbar behindert werden.
  4. In der Wohnung findet im Eingangsbereich eine Videoüberwachung statt. Das Material wird nach 480 Stunden gelöscht. Die Erhebung dieser Daten erfolgt zur Sicherheit des Betriebes der Wohnung. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grund des Besuches des Nutzers in der Wohnung. Es dient zur Überwachung der Ordnung des in § 1 Abs. 1 der Hausordnung genannten Zwecks für die beiderseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag zwischen den Dienstleisterinnen und den Nutzern und den gesetzlichen Verpflichtungen.
  5. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen dem Besucher erforderlich ist, werden personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Gerichte und andere öffentliche Behörden zum Zwecke der Korrespondenz sowie zur Geltendmachung und Verteidigung Ihrer Rechte. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
  6. Bei der Nutzung des WLAN sind die Bestimmungen des gesetzlich gültigen Datenschutzes sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Jegliche Handlungen, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen sind untersagt. Verstöße sind anzeigepflichtig.
  7. Kundinnen und Kunden von Prostituierten dürfen nur die gekennzeichneten Räume betreten. Die Privatsphäre der Damen (z.B. geschlossene Schränke) ist strikt zu achten.
  8. Das Treppenhaus darf nicht als zusätzliche Abstellmöglichkeit genutzt werden.
  9. Müll und Abfälle jeder Art dürfen nur in die aufgestellten Mülltonnen geschüttet werden.

§ 4 Einhaltung behördlicher Vorschriften

Alle behördlichen Vorschriften, insbesondere solche über die Lagerung von Brennstoffen (Kohle, Koks, Heizöl usw.) sowie über Aufstellung, Anschluss und Unterhaltung von Feuerstätten (Öfen, Herde und dergleichen) sind von den Mietern auch dann zu beachten, wenn sie in dieser Hausordnung nicht einzeln erwähnt worden sind.

§ 5 Sonstige Bestimmungen

  1. Das Anbringen jeglicher auf den Geschäftsbetrieb hinweisender Objekte, Beleuchtungen, Schilder, Aufschriften, Gegenstände etc. ist untersagt.
  2. Der Eigentümer und Vermieter kann die Hausordnung erweitern oder abändern.
  3. Diese Hausordnung ist Bestandteil der geschlossenen Verträge.

Der Eigentümer und der Vermieter haben u. a. die Aufgabe, im Interesse aller Bewohner, auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten. Bitte erleichtern Sie uns durch vertragsgemäßes Verhalten die Wahrnehmung unserer vielfältigen Pflichten.

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